bernwassernutzungskonzessionewbrechtskraeftig

Bern: Wassernutzungskonzession Nr. 69 für Energie Wasser Bern rechtskräftig

Die Referendumsfrist zur Wassernutzungskonzession Nr. 69 für Energie Wasser Bern (ewb) ist verstrichen. Der Beschluss wird rechtskräftig.

Trinkwasserfassung und Versorgungsleitung eines städtischen Wasserwerks, Illustration
Generiertes Illustrationsbild

Der Regierungsrat des Kantons Bern stellt fest, dass bezüglich des Konzessionsbeschlusses Nr. 892/2026 kein Referendum ergriffen wurde: Die in der Feuille officielle du canton de Berne publizierte Referendumsfrist ist ungenutzt verstrichen. Die vom Grossen Rat in der Frühjahrssession 2026 beschlossene Wassernutzungskonzession Nr. 69 zugunsten von Energie Wasser Bern (ewb) ist damit rechtskräftig.

Der Beschluss trägt die Referenz 2024.STA.391 / 892/2026 und umfasst als Gesamtverfügung die Baubewilligung, Ausnahmebewilligungen und ergänzende Bewilligungen. Die Publikation ist im Amtsblatt unter der Ordnungsnummer 5130 ausgewiesen. Ein Finanzbetrag ist im vorliegenden Signal nicht belegt.

Was das bedeutet

Für den Gesuchsteller ewb ist die wasserrechtliche Grundlage gesichert. Der Beschluss kann nicht mehr durch ein fakultatives Referendum angefochten werden. Das Vorhaben verlässt die Bewilligungsphase und rückt in die Umsetzung.

Wo das Projekt steht

Mit der rechtskräftigen Konzession und der eingeschlossenen Baubewilligung ist die bewilligungsrechtliche Hürde genommen. Der nächste Verfahrensschritt wäre die Ausschreibung der Bauarbeiten, sofern das Werk dem öffentlichen Beschaffungswesen untersteht. Ein Kredit oder ein Baubeginn ist im vorliegenden Signal nicht belegt.

Offizielle Quelle: Amtsblatt des Kantons Bern / Feuille officielle du canton de Berne

Richard K.

Chancen für Dienstleister

Die Leistungskategorien, die dieses Projekt laut seinen amtlichen Dokumenten nachfragt.

  • Elektrizität und Solarenergie
  • Gebäudehülle und Tragwerk
  • Gebäudetechnik
  • Umgebung und Netze